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   OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15   

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https://dejure.org/2015,46093
OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15 (https://dejure.org/2015,46093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2015 - 3 B 275/15 (https://dejure.org/2015,46093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 3 B 275/15 (https://dejure.org/2015,46093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § § 53, 56 Abs. 1 AufenthG; § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG; § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG; § 80 Abs. 5 VwGO
    Ausweisung; Regelausweisung; Ausnahme; Kindeswohl; Sperrwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Bei einer aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung kommt es darauf an, wie lange von ihr eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht (BVerwG, Urt. v. 6. März 2014 - 1 C 2/13 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Die Gefahren, die insbesondere vom gewerbsmäßigen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20/11 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Angesichts dessen ist von einem hohen Schutzinteresse der Allgemeinheit auszugehen (BVerwG, Urt. v. 14. Mai 2013 - 1 C 13/12 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Dem Kindeswohl kommt weder nach Europäischen Grund- und Menschenrechten noch nach Verfassungsrecht ein unbedingter Vorrang vor den entgegenstehenden öffentlichen Interessen zu (BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2015 - 1 B 26/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).8 Ist die Ausweisung auf spezialpräventive Zwecke gestützt, bedarf es insbesondere der prognostischen Einschätzung, wie lange das Verhalten des Betroffenen das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag.
  • OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Zwar kommt dem Kindeswohl eine ausschlaggebende Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13

    Ausweisung; Befristung der Sperrwirkung; Ausweisungszweck; Verstöße gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Angesichts dessen kommt generalpräventiven Aspekten grundsätzlich ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2015 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2010 - 3 B 440/09

    Ausweisung, Kindeswohl, Nachholen von Ermessenserwägungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15
    Zwar kommt dem Kindeswohl eine ausschlaggebende Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.10.2015 - 3 A 331/15

    Ausweisung; Drogenhandel; Heirat; ungeborenes Kind; Abschiebungshindernis;

    Es ist obergerichtlich geklärt, dass auch die Vaterschaft eines hier lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einen Umstand darstellt, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und der Pflicht des Staates, sich gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG schützend und fördernd vor das ungeborene Kind zu stellen, aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen im Sinne eines Abschiebungshindernisses entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. November 2014 - OVG 11 S 52.14, OVG 11 M 33.14 -, juris Rn. 6 m. w. N., allgemein zum Kindeswohl: SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2015 - 3 B 275/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen Rn. 7 m. w. N; OVG Hamburg, Beschl. v. 15. September 2014 - 3 Bs 185/14 -, juris Rn. 15 unter Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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